top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 2023 INHALT 01. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich 02. Verweise 03. Umfang der Leistung 04. Angebot, Kostenvoranschlag und Honorar 05. Auftragserteilung, Termine und Lieferung 06. Höhere Gewalt 07. Geheimhaltung und Datenschutz 08. Haftung für Mängel 09. Schadenersatz 10. Eigentumsvorbehalt 11. Urheberrecht 12. Zahlung 13. Salvatorische Klausel 14. Schriftform 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 01. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich 1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Auftraggeber:in und Mag. Christina Geiger, Bakk., Text Atelier Geiger (der Sprachdienstleisterin) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Sprachdienstleisterin schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Die Auftraggeber:in anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass die Auftraggeber:in auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. 1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:in sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Sprachdienstleisterin ausdrücklich schriftlich anerkannt. 02. Verweise Zur Auslegung dieser Muster-AGB gelten von der WKO zur Verfügung gestellten Vorlagen. 03. Umfang der Leistung 3.1. Die Sprachdienstleisterin erbringt gegenüber der Auftraggeber:in Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere: Textoptimierung, Korrektorat, Lektorat, Abschlusskorrektur], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen (insbesondere: Gestaltung und Layout). 3.2. Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister:innen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Sprachdienstleisterin schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den von der Auftraggeber:in gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist die Auftraggeber:in selbst verantwortlich. 3.3. Die Auftraggeber:in verpflichtet sich der Sprachdienstleisterin – zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes – bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür das Korrektorat / das Lektorat / die Abschlusskorrektur (im Weiteren die „Textoptimierung“) verwendet wird, z. B. ob sie 3.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist, 3.3.2. der Information dient, 3.3.3. der Veröffentlichung und Werbung dient, 3.3.4. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist, 3.3.5. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Optimierung der Texte durch die damit befasste Sprachdienstleisterin von Bedeutung ist. 3.4. Die Auftraggeber:in darf die Textoptimierung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass die Auftraggeber:in die Textoptimierung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung der Sprachdienstleisterin auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister:innen widerspricht. 3.5. Textoptimierungen sind von der Sprachdienstleisterin, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern. 3.6. Sofern die Auftraggeber:in die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss sie dies der Sprachdienstleisterin bekannt geben und – sofern dies eine für die Sprachdienstleisterin nicht zwingend gängige Anwendung ist (z. B. Adobe InDesign, Affinity Publisher, Canva oder Web-Content-Anwendungen) – dieser den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen. 3.7. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung der Auftraggeber:in und wird von der Sprachdienstleisterin keiner Prüfung unterzogen. 3.8. Die Sprachdienstleisterin hat grundsätzlich das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer:innen weiterzugeben, in diesem Falle bleibt sie jedoch Vertragspartnerin der Auftraggeber:in mit alleiniger Verantwortung gegenüber der Auftraggeber:in. 3.9. Der Name der Sprachdienstleisterin darf nur dann der veröffentlichten Textoptimierung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser bearbeitet und keine Veränderungen an der Textoptimierung – ohne die Zustimmung der Sprachdienstleisterin – vorgenommen wurden. 3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO xx. 04. Angebot, Kostenvoranschlag und Honorar 4.1. Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen der Sprachdienstleisterin, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind. 4.2. Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel: Zieltext/Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Normseite). 4.3. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu optimierenden Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden, gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. 4.4. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Sprachdienstleisterin die Auftraggeber:in davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung der Auftraggeber:in in Rechnung gestellt werden. 4.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt. 4.6. Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen die Sprachdienstleisterin ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur. 4.7. Für die Überprüfung von fremden Textoptimierungen wird, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt. 4.8. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind. 4.9. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 4.10. Wurde zwischen der Auftraggeber:in und der Sprachdienstleisterin Teilzahlung (z. B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist die Sprachdienstleisterin bei Zahlungsverzug der Auftraggeber:in berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diese Auftraggeber:in ohne Rechtsfolgen für die Sprachdienstleisterin so lange einzustellen, bis die Auftraggeber:in ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Sprachdienstleisterin hat die Auftraggeber:in aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren. 05. Auftragserteilung, Termine und Lieferung 5.1. Der Liefertermin ist zwischen der Sprachdienstleisterin und der Auftraggeber:in zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von der Sprachdienstleisterin angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Sprachdienstleisterin die Auftraggeber:in umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird. 5.2. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von der Auftraggeber:in beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt die Auftraggeber:in ihre Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Sprachdienstleisterin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Sprachdienstleisterin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch die Auftraggeber:in der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat die Sprachdienstleisterin die Auftraggeber:in darüber umgehend zu informieren. Kann die Auftraggeber:in nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind. 5.3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die die Auftraggeber:in zu vertreten hat, z. B. weil sie die Unterlagen der Sprachdienstleisterin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder ihre Mitwirkungspflicht verletzt, steht dem Sprachdienstleisterin eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Sprachdienstleisterin infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder sie durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB). 5.4. Die mit der Übermittlung der von der Auftraggeber:in beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt die Auftraggeber:in; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt die Sprachdienstleisterin. 5.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von der Auftraggeber:in der Sprachdienstleisterin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Textoptimierungsauftrages bei der Sprachdienstleisterin. Die Sprachdienstleisterin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. 06. Höhere Gewalt 6.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat die Sprachdienstleisterin die Auftraggeber:in unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch die Auftraggeber:in, vom Vertrag zurückzutreten. Die Auftraggeber:in hat jedoch der Sprachdienstleisterin Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten. 6.2. Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Sprachdienstleisterin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse. 07. Geheimhaltung und Datenschutz 7.1. Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten der Auftraggeber:in, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. 7.2. Die Sprachdienstleisterin ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 7.3. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt. 7.4. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z. B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. 7.5. Soweit es sich um Angaben der Auftraggeber:in zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt die Auftraggeber:in zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann von der Auftraggeber:in jederzeit widerrufen werden. 7.6. Die Auftraggeber:in hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn die Sprachdienstleisterin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft. 08. Haftung für Mängel 8.1. Sämtliche Mängel müssen von der Auftraggeber:in in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen. 8.2. Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat die Auftraggeber:in der Sprachdienstleisterin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat die Auftraggeber:in keinen Anspruch auf Preisminderung. 8.3. Wenn die Sprachdienstleisterin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann die Auftraggeber:in vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt. 8.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen die Auftraggeber:in nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet die Auftraggeber:in auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung. 8.5. Für Textoptimierungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn die Auftraggeber:in in ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Sprachdienstleisterin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Sprachdienstleisterin ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen. 8.6. Für die Textoptimierung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keine Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Textoptimierungen. 8.7. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Textoptimierungsmangel. 8.8. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die von der Auftraggeber:in bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet. 8.9. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Sprachdienstleisterin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird der Auftraggeber:in empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. 8.10. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist die Auftraggeber:in verantwortlich. 8.11. Für von der Auftraggeber:in beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Sprachdienstleisterin, sofern diese nicht mit der Lieferung der Auftraggeber:in zurückgegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.4 sinngemäß. 8.12. Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird die Sprachdienstleisterin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Sprachdienstleisterin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien und Ähnliches) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Sprachdienstleisterin vorliegt. 09. Schadenersatz 9.1. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch die Sprachdienstleisterin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Textoptimierung verursacht wurden. 9.2. Schadenersatzansprüche der Auftraggeber:in sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger:in, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Die Auftraggeber:in hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Sprachdienstleisterin zurückzuführen ist. 9.3. Für den Fall, dass die Auftraggeber:in die Textoptimierung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Sprachdienstleisterin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen. 10. Eigentumsvorbehalt 10.1. Sämtliche der Auftraggeber:in überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin. 10.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung der Sprachdienstleisterin erfolgen. 10.3. lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Auftragsunterlagen sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum der Sprachdienstleisterin. Sollte die Auftraggeber:in eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist. 10.4. Von der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellte Auftragsunterlagen bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum der Auftraggeber:in. 11. Urheberrecht 11.1. Die Sprachdienstleisterin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Auftraggeber:in das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu optimieren zu lassen. Die Auftraggeber:in sichert ausdrücklich zu, dass sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. 11.2. Bei urheberrechtlich geschützten Textoptimierungen hat die Auftraggeber:in den Verwendungszweck anzugeben. Die Auftraggeber:in erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Textoptimierung entsprechen. 11.3. Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleisterin als geistige Schöpferin der Sprachdienstleistung Urheberin derselben und es steht daher grundsätzlich das Recht zu, als Urheberin genannt zu werden. Die Auftraggeber:in erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name der Sprachdienstleisterin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung. 11.4. Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, der Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn die Auftraggeber:in keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Textoptimierung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Die Sprachdienstleisterin wird solche Ansprüche der Auftraggeber:in unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt die Auftraggeber:in nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse:in der Sprachdienstleisterin dem Verfahren bei, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, den Anspruch der Kläger:in anzuerkennen und sich bei der Auftraggeber:in ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos halten. 12. Zahlung 12.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen. 12.2. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 12.3. Ist eine Abholung vereinbart und wird die Textoptimierung von der Auftraggeber:in nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht der Auftraggeber:in ein. 12.4. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu optimierende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8 % über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht. 12.5. Bei Nichteinhaltung der zwischen der Auftraggeber:in und der Sprachdienstleisterin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z. B. Akontozahlung) ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen der Auftraggeber:in nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis die Auftraggeber:in ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits der Auftraggeber:in keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Sprachdienstleisterin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert. 13. Salvatorische Klausel 13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. 13.2. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. 14. Schriftform 14.1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen der Auftraggeber:in und der Sprachdienstleisterin bedürfen der Schriftform. 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 15.1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin. 15.2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. 15.3. Es gilt österreichisches Recht.

bottom of page